1 Geltungsbereich
1.1 Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung sowie alle in diesem Zusammenhang für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotels (Hotelaufnahmevertrag). Der Begriff „Hotelaufnahmevertrag“ umfasst und ersetzt folgende Begriffe: Beherbergungs-, Gastaufnahme-, Hotel-, Hotelzimmervertrag.
1.2 Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen Zustimmung des Hotels in Textform, wobei § 540 Absatz 1 Satz 2 BGB abbedungen wird, soweit der Kunde nicht Verbraucher ist.
1.3 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich vereinbart wurde.
2 Vertragsabschluss, -partner, -verjährung
2.1 Vertragspartner sind das Hotel und der Kunde. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch das Hotel zustande. Dem Hotel steht es frei, die Zimmerbuchung in Textform zu bestätigen.
2.2 Alle Ansprüche gegen das Hotel verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisabhängig in fünf Jahren, soweit sie nicht auf einer Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder der Freiheit beruhen. Diese Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in zehn Jahren. Die Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen.
3 Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung
3.1 Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
3.2 Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen vereinbarten bzw. geltenden Preise des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden direkt oder über das Hotel beauftragte Leistungen, die durch Dritte erbracht und vom Hotel verauslagt werden.
3.3 Die vereinbarten Preise verstehen sich einschließlich der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Steuern und lokalen Abgaben. Nicht enthalten sind lokale Abgaben, die nach dem jeweiligen Kommunalrecht vom Gast selbst geschuldet sind, wie zum Beispiel Kurtaxe. Bei Änderung der gesetzlichen Umsatzsteuer oder der Neueinführung, Änderung oder Abschaffung lokaler Abgaben auf den Leistungsgegenstand nach Vertragsschluss werden die Preise entsprechend angepasst. Bei Verträgen mit Verbrauchern gilt dieses nur, wenn der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung vier Monate überschreitet.
3.4 Das Hotel kann seine Zustimmung zu einer vom Kunden gewünschten nachträglichen Verringerung der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des Hotels oder der Aufenthaltsdauer des Kunden davon abhängig machen, dass sich der Preis für die Zimmer und/oder für die sonstigen Leistungen des Hotels erhöht.
3.5 Rechnungen des Hotels ohne Fälligkeitsdatum sind binnen zehn Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Das Hotel kann die unverzügliche Zahlung fälliger Forderungen jederzeit vom Kunden verlangen. Bei Zahlungsverzug ist das Hotel berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von derzeit 8 % bzw. bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher beteiligt ist, in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz zu verlangen. Dem Hotel bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.
3.6 Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung, zum Beispiel in Form einer Kreditkartengarantie, zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag in Textform vereinbart werden. Bei Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen für Pauschalreisen bleiben die gesetzlichen Bestimmungen unberührt.
3.7 In begründeten Fällen, zum Beispiel Zahlungsrückstand des Kunden oder Erweiterung des Vertragsumfanges, ist das Hotel berechtigt, auch nach Vertragsschluss bis zu Beginn des Aufenthaltes eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Ziffer 3.6 oder eine Anhebung der im Vertrag vereinbarten Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bis zur vollen vereinbarten Vergütung zu verlangen.
3.8 Das Hotel ist ferner berechtigt, zu Beginn und während des Aufenthaltes vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Ziffer 3.6 für bestehende und künftige Forderungen aus dem Vertrag zu verlangen, soweit eine solche nicht bereits gemäß vorstehender Ziffer 3.6 und/oder Ziffer 3.7 geleistet wurde.
3.9 Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Hotels aufrechnen oder verrechnen.
4 Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung) / Inanspruchnahme der Leistungen des Hotels (No Show)
4.1. Rücktrittsrecht:
Der Kunde kann nur vom Vertrag zurücktreten, wenn ein entsprechendes Rücktrittsrecht im Vertrag vereinbart wurde, ein gesetzliches Rücktrittsrecht besteht oder das Hotel ausdrücklich einer Vertragsaufhebung zustimmt. Die Vereinbarung eines Rücktrittsrechts und die Zustimmung zu einer Vertragsaufhebung müssen jeweils in Textform erfolgen.
4.2. Termin zum kostenfreien Rücktritt:
Wenn zwischen dem Hotel und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vereinbart wurde, kann der Kunde bis zu diesem Termin ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche vom Vertrag zurücktreten. Das Rücktrittsrecht erlischt, wenn der Kunde nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt gegenüber dem Hotel ausübt.
4.3. Kein Rücktrittsrecht vereinbart:
Wenn kein Rücktrittsrecht vereinbart ist, besteht auch kein gesetzliches Rücktritts- oder Kündigungsrecht. Stimmt das Hotel einer Vertragsaufhebung nicht zu, behält das Hotel den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung, auch wenn die Leistung nicht in Anspruch genommen wurde.
4.4. Rücktrittsrecht erloschen:
Wenn das Rücktrittsrecht erloschen ist, besteht auch kein gesetzliches Rücktritts- oder Kündigungsrecht. Stimmt das Hotel einer Vertragsaufhebung nicht zu, behält das Hotel den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung, auch wenn die Leistung nicht in Anspruch genommen wurde. Das Hotel hat ersparte Aufwendungen anzurechnen. Stornierungen außerhalb der festgelegten Stornierungsfristen unterliegen einer Stornierungsgebühr in Höhe von 80% des Brutto-Übernachtungspreises. Unter Berücksichtigung des deutschen Steuerrechtes unterliegen die anfallenden Stornierungsgebühren keiner Mehrwertsteuer.
4.5. Wiedervermietung:
Falls ein Gast seine Buchung vorzeitig storniert oder die Unterkunft vorzeitig verlässt, behält sich das Hotel das Recht vor, das Zimmer erneut zu vermieten.
4.6. No Show:
Unter No Show versteht sich eine Nichtanreise ohne Inkenntnissetzen des Hotels trotz gültiger Reservierung (Beherbergungsvertrag). Im Falle eines No Shows berechnet das Hotel dem Kunden den vollen vertraglich vereinbarten Preis für Übernachtung mit oder ohne Frühstück sowie für Pauschalarrangements mit Fremdleistungen. Sollte ein Gast mit einer gültigen Reservierung über mehr als eine Nacht haben, behält sich das Hotel vor, bei einem No Show der ersten Nacht die gültige Reservierung der folgenden Nächte nur bis am ersten Folgetag bis 11:00 Uhr aufrechtzuerhalten. Sollte der Gast bis dahin keinen Kontakt zum Hotel aufgenommen haben, wird das Zimmer wieder in den Verkauf genommen.
5 Rücktritt des Hotels
5.1 Sofern vereinbart wurde, dass der Kunde innerhalb einer bestimmten Frist kostenfrei vom Vertrag zurücktreten kann, ist das Hotel in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotels mit angemessener Fristsetzung auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.
5.2 Wird eine gemäß Ziffer 3.6 und/oder Ziffer 3.7 vereinbarte oder verlangte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auch nach Verstreichen einer vom Hotel gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist das Hotel ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
5.3 Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, insbesondere falls
– Höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
– Zimmer oder Räume schuldhaft unter irreführender oder falscher Angabe oder Verschweigen wesentlicher Tatsachen gebucht werden; wesentlich kann dabei die Identität des Kunden, die Zahlungsfähigkeit oder der Aufenthaltszweck sein;
– das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Leistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist;
– der Zweck bzw. der Anlass des Aufenthaltes gesetzeswidrig ist;
– ein Verstoß gegen oben genannte Ziffer 1.2 vorliegt.
5.4 Der berechtigte Rücktritt des Hotels begründet keinen Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.
6 Zimmerbereitstellung, -übergabe und -rückgabe
6.1 Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer, soweit dieses nicht ausdrücklich vereinbart wurde.
6.2 Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 15:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.
6.3 Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 11:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 18:00 Uhr 50 % des vollen Logispreises (Listenpreises) in Rechnung stellen, ab 18:00 Uhr 90 %. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht es frei nachzuweisen, dass dem Hotel kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist.
6.4 Mängelanzeige bei Zimmerbezug: Beim Bezug des Zimmers ist der Gast verpflichtet, das Zimmer und dessen Ausstattung umgehend auf etwaige Mängel zu prüfen. Sollte der Gast Beschädigungen oder Abnutzungen feststellen, wie z. B. defekte Geräte (einschließlich Fernseher), beschädigte Möbelstücke, gebrochene Tische oder sichtbare Flecken auf Teppichen und Böden, so sind diese unmittelbar bei der Rezeption zu melden.
Erfolgt keine Meldung zu Beginn des Aufenthalts, geht das Hotel davon aus, dass sich das Zimmer sowie die Ausstattung bei Ankunft des Gastes in einem ordnungsgemäßen Zustand befand. Nachträglich festgestellte Mängel werden als während des Aufenthalts verursacht betrachtet und können dem Gast in Rechnung gestellt werden.
7 Haftung des Hotels
7.1 Das Hotel haftet für von ihm zu vertretende Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Weiterhin haftet es für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beziehungsweise auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Hotels beruhen. Einer Pflichtverletzung des Hotels steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind, soweit in dieser Ziffer 7 nicht anderweitig geregelt, ausgeschlossen.
Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.
7.2 Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen. Das Hotel empfiehlt die Nutzung des Hotel- oder Zimmersafes. Sofern der Gast Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten mit einem Wert von mehr als 800 Euro oder sonstige Sachen mit einem Wert von mehr als 3.500 Euro einzubringen wünscht, bedarf dies einer gesonderten Aufbewahrungsvereinbarung mit dem Hotel.
7.3 Soweit dem Kunden ein Stellplatz in der Hotelgarage oder auf dem Hotelparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet das Hotel nur nach Maßgabe der vorstehenden Ziffer 7.1, Sätze 1 bis 4.
7.4 Weckaufträge werden vom Hotel mit größter Sorgfalt ausgeführt. Nachrichten, Post und Warensendungen für die Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. Das Hotel übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und – auf Wunsch – gegen Entgelt die Nachsendung derselben. Das Hotel haftet hierbei nur nach Maßgabe der vorstehenden Ziffer 7.1, Sätze 1 bis 4.
8 Schlussbestimmungen
8.1 Änderungen und Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollen in Textform erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.
8.2 Erfüllungs- und Zahlungsort sowie ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr Timmendorfer Strand. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Absatz 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand Timmendorfer Strand.
8.3 Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.
8.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.
Bedingungen der Mitgliedschaft im Smart Guest-Treuekartenprogramm im Hotel Royal
§ 1 Was ist Smart Guest?
Durch die Mitgliedschaft bei Smart Guest kann der Gast für bestimmte beim Hotel in Anspruch genommene Leistungen oder erzielte Umsätze Bonuspunkte sammeln. Diese Bonuspunkte kann er gegen Prämien des Hotels einlösen. Der Gast erhält eine Treuekarte (nachfolgend „Karte“) und Zugang zu einer Website (nachfolgend „Smart Guest Plattform“), über die er seine Mitgliedschaft verwalten kann.
Der Gast wird die Karte und die Smart Guest Plattform nur für die Zwecke seiner Mitgliedschaft im Treueprogramm Smart Guest verwenden.
§ 2 Was kostet den Gast die Mitgliedschaft?
Die Mitgliedschaft bei Smart Guest ist für den Gast kostenlos.
§ 3 Wer kann Mitglied werden?
Mitglied können nur einzelne, natürliche Personen werden, die mindestens 18 Jahre alt sind. Die Mitgliedschaft ist nicht auf andere Personen übertragbar.
§ 4 Wann beginnt die Mitgliedschaft?
Die Mitgliedschaft beginnt, wenn der Gast das ausgefüllte und unterschriebene Antragsformular beim Hotel abgibt oder es dem Hotel anders zugeht und der Gast die Karte erhält.
§ 5 Wie kann der Gast seine Mitgliedschaft verwalten?
Der Gast kann über die Smart Guest Plattform seine Mitgliedschaft verwalten. Hier kann er seinen Punktestand einsehen, eingelöste Punkte und Prämien sehen.
Außerdem kann der Gast über diese Funktionen durch Mitarbeiter des Hotels an der Rezeption verfügen.
§ 6 Was gilt für den Umgang mit der Karte?
Die Karte ist an die Mitgliedschaft gebunden. Sie dient der Identifikation des Gastes als Mitglied im Programm Smart Guest. Eine Verwendung der Karte durch andere Personen ist ausgeschlossen.
Die Karte geht nicht in das Eigentum des Mitglieds über.
§ 7 Was gilt bei Verlust, Diebstahl oder Beschädigung der Karte?
Bei Verlust, Diebstahl oder Beschädigung erhält das Mitglied vom Hotel eine Ersatzkarte. Diese hat eine neue Kartennummer. Die Mitgliedschaft wird inklusive gesammelter Bonuspunkte auf die neue Kartennummer übertragen.
§ 8 Was gilt bei geschäftlich gesammelten Bonuspunkten?
Die steuerrechtlichen Folgen bei geschäftlich gesammelten Bonuspunkten liegen alleine im Verantwortungsbereich des Mitglieds.
§ 9 Wie lange läuft die Mitgliedschaft?
Die Mitgliedschaft wird grundsätzlich auf unbestimmte Zeit geschlossen. Sie kann sowohl durch das Mitglied als auch durch das Hotel ordentlich und außerordentlich gekündigt werden.
Das Hotel behält sich zudem vor, das Treueprogramm Smart Guest jederzeit einzustellen. Über eine Einstellung des Programms wird das Hotel das Mitglied zwei Monate vor Einstellung informieren, es sei denn, dass dies nicht möglich ist.
Bietet das Hotel das Treueprogramm Smart Guest nicht mehr an, endet die Mitgliedschaft des Gastes mit dem Ende des Angebots des Treueprogramms Smart Guest. Der Gast kann hiernach keine Bonuspunkte mehr einlösen. Er ist nicht mehr zur Nutzung der Smart Guest Plattform berechtigt. Die Karte ist je nach Mitteilung des Hotels zurückzugeben oder zu vernichten.
§ 10 Wie kann die Mitgliedschaft vorzeitig beendet werden?
Sowohl das Hotel als auch der Gast können die Mitgliedschaft des Gastes im Programm Smart Guest kündigen. Der Gast kann ohne Einhaltung einer Frist kündigen, das Hotel hat eine Kündigungsfrist von 2 Monaten einzuhalten.
Eine außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund ist jederzeit möglich. Sofern der Gast das Vorliegen des wichtigen Grunds zu verantworten hat, ist eine Einlösung von Bonuspunkten nach Wirksamwerden der außerordentlichen Kündigung nicht mehr möglich.
Nach Beendigung der Mitgliedschaft kann der Gast keine Bonuspunkte mehr einlösen. Er ist nicht mehr zur Nutzung der Smart Guest Plattform berechtigt. Die Karte ist je nach Mitteilung des Hotels zurückzugeben oder zu vernichten. Liegt der zur außerordentlichen Kündigung berechtigende Grund in der Sphäre des Hotels, treten die in diesem Absatz beschriebenen Folgen der Beendigung der Mitgliedschaft erst zwei Monate nach Wirksamwerden der Kündigung ein.
§ 11 Was gilt für das Sammeln von Bonuspunkten?
Bonuspunkte kann der Gast nur für solche Leistungen des Hotels sammeln, die er selbst in Anspruch nimmt. Nimmt der Gast Leistungen mit anderen Personen gemeinsam in Anspruch, wird der Umsatz anteilig berücksichtigt.
Voraussetzung für das Sammeln von Bonuspunkten ist, dass der Gast bei der An- und Abreisereise seine Karte vorlegt.
Eine Übertragung von Punkten auf das Konto eines anderen Mitglieds ist nicht möglich.
§ 12 Wie wird der Gast über seinen Bonuspunktestand informiert
Der Gast kann sich jederzeit über die Smart Guest Plattform über seinen Bonuspunktestand informieren. Außerdem kann der Gast den Bonuspunktestand jederzeit an der Rezeption des Hotels erfragen.
§ 13 Welche Prämien gibt es?
Das Hotel stellt dem Gast eine Auswahl von Prämien zur Verfügung. Diese kann der Gast über die Smart Guest Plattform einsehen oder an der Rezeption des Hotels erfragen.
Der von dem Hotel angebotene Prämienkatalog kann sich im Laufe der Mitgliedschaft verändern.
§ 14 Wie können Bonuspunkte eingelöst werden?
Der Gast kann über die Smart Guest Plattform Bonuspunkte gegen Prämien einlösen. Eine Einlösung kann auch an der Rezeption des Hotels erfolgen.
Der Gast erhält nach Einlösung einen Gutschein für die gewünschte Prämie. Der Gutschein an der Rezeption hinterlegt und bei der nächsten Anreise ausgehändigt.
Möchte der Gast einen Gutschein bei einem Aufenthalt im Hotel einlösen, sollte er mindestens sieben Tage vor der Anreise die Bonuspunkte einlösen, damit der Gutschein rechtzeitig verfügbar ist. Eine Berücksichtigung des Gutscheins kann nur erfolgen, wenn der Gast vor der Anreise dem Hotel mitteilt, dass er einen Gutschein verwenden möchte.
§ 15 Wofür benötigt das Hotel die persönlichen Daten des Gastes?
Das Hotel erhebt, speichert und nutzt personenbezogene Daten des Gastes. Dies erfolgt ausschließlich zur Durchführung des Treueprogramms Smart Guest. Eine darüber hinausgehende Verwendung erfolgt nicht. Eine Weitergrabe an Dritte erfolgt nur im Rahmen von Auftragsverarbeitungen bei der Durchführung des Treueprogramms Smart Guest.
§ 16 Wie werden Veränderungen im Programm Smart Guest umgesetzt?
Das Hotel kann diese Bedingungen ändern oder ergänzen, soweit dies die Effizienz des Programms erhöht. Die Änderungen oder Ergänzungen gibt das Hotel dem Gast in Textform – z. B. E-Mail – bekannt. Sie gelten als durch den Gast genehmigt, wenn der Gast das nächste Mal weitere Bonuspunkte sammelt, ohne den Änderungen oder Ergänzungen zu widersprechen.
Die Kostenlosigkeit der Mitgliedschaft kann jedoch nur durch ausdrücklich erklärte Zustimmung des Mitglieds aufgehoben werden.
§ 17 Wie haftet das Hotel?
Das Hotel haftet bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen.
In sonstigen Fällen haftet das Hotel – soweit in Abs. 3 nicht abweichend geregelt – nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht und zwar beschränkt auf den Ersatz des vorhersehbaren und typischen Schadens. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Gast regelmäßig vertrauen darf. In allen übrigen Fällen ist die Haftung des Hotels vorbehaltlich der Regelung in Abs. 3 ausgeschlossen.
Die Haftung des Hotels für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt von den vorstehenden Haftungsbeschränkungen und -ausschlüssen unberührt.